Fachberatung
Wer viel weiß, stellt die richtigen Fragen!
Bestimmte Berufsgruppen und einige steuerliche Themen unterliegen komplexen Regelungen, für die eine besondere
Spezialisierung sinnvoll ist.
Mit der Einführung einer Fachberaterverordnung wurde den Steuerberatern die Möglichkeit eröffnet, eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete vorzunehmen.
Der Titel des Fachberaters bescheinigt, dass der Steuerberater
im jeweiligen Fachgebiet überdurchschnittliche theoretische und
praktische Kenntnisse besitzt. Regelmäßige Fortbildungen sichern und erweitern das aktuelle Fachwissen.
Neben dem speziellen Wissen in unserer Kanzlei haben wir
Zugriff auf ein umfangreiches Netzwerk von Fachberatern,
die im Bedarfsfall hinzugezogen werden können.
Im Ergebnis profitieren unsere Mandanten somit doppelt.
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